Hansa Abrasive GmbH & Co.KG

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Hansa Abrasive erbringt sämtliche Leistungen nur nach den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Ergänzungen gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Bedingungen des Käufers. Mündliche Abreden sowie sämtliche über unsere Vertreter an uns herangetragene Vereinbarung sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich bestätigen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gehen wir davon aus, dass der Käufer mit unseren Verkaufsbedingungen vorbehaltslos einverstanden ist, auch wenn er zuvor widersprochen haben sollte. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

2. Angebot, Vertragsabschluss
Alle auf freibleibenden Angeboten erfolgten Angaben stellen eine Einladung an den Besteller dar, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistungen.

3. Berechnung, Preise, Zahlung
Unsere Preisangebote sind unverbindlich.
Unsere Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Die Kosten für Verpackung, Paletten, Fracht, Porto und falls gewünscht für Versicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Für die Berechnung der Ware gilt das vor Abgang auf unserem Lager festgestellte Gewicht.
Zölle und sonstige auf die Ware zu entrichtende Abgaben die nach dem Tag des Vertragsschlusses durch gesetzliche Maßnahmen bestimmt werden, gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Lieferung fällig.

4. Lieferung, Verzug
Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zwischen Hansa Abrasive und dem Besteller vereinbart sind. Bei Nichteinhaltung hat der Besteller Hansa Abrasive eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung einzuräumen. Die Nachfrist bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Vorzeitige Lieferungen oder Leistungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers.

5. Mängel
Zur Wahrung der Mängelansprüche sind uns etwaige offensichtliche Beanstandungen der Ware innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln sind uns diese unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens 8 Wochen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Bei nachgewiesenen Mängeln liefern wir gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Sollten wir mit unserer Ersatzlieferung in Verzug geraten, kann der Käufer erst dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, nachdem er uns per Einschreiben/Rückschein eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung mit der unwiderruflichen Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Ersatzlieferung ablehne, und die Ersatzlieferung innerhalb der gesetzten Frist fehlschlägt. Eine Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen Fehlschlagens der Ersatzlieferung kommt frühestens nach dem dritten erfolglosen Versuch in Betracht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können nur unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Ziffer 6 geltend gemacht werden. Garantien gelten nur dann als abgegeben, wenn wir unter Verwendung dieses Begriffs eine solche ausdrücklich und schriftlich besonders erklärt haben. Ohne derartige Hinweise gelten z.B. Angaben in Katalogen, Qualitätsblättern und- zertifikaten, Analysenzertifikaten usw. nicht als Garantien im Rechtssinne. Zwölf Monate nach Lieferung bzw. Abnahme können keine Mängelansprüche mehr geltend gemacht werden.

6. Haftungsbeschränkung
a) Schadensersatz statt der Leistung kann der Käufer erst geltend machen, nachdem er uns per Einschreiben/Rückschein eine angemessene Frist zur Leistung oder Ersatzlieferung mit der unwiderruflichen Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Ersatzlieferung ablehne, und die Leistung bzw. Ersatzlieferung innerhalb der gesetzten Frist fehlschlägt. b) Ersatzansprüche jeglicher Art – insbesondere auch aus unerlaubter Handlung sowie für Schäden , die nicht am Liefergegenstand entstanden sind – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder eine Kardinalpflichtverletzung vor oder wir haben eine Garantie übernommen. Schadensersatzansprüche sind außer bei Vorsatz und wegen Übernahme einer Garantie in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. c) Außer in den Fällen von Vorsatz und Übernahme einer Garantie ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen. d) Außer in den Fällen von Vorsatz und Übernahme einer Garantie ist unsere Haftung auf den Wert der jeweiligen Lieferung begrenzt. e) Die Regelung gemäß vorstehend a) bis c) gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehend a) bis d) gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Aufrechnung
Die Aufrechnung uns gegenüber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch bereits entstandener und zukünftiger Forderungen gegen den Käufer aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung vor. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen bzw. vermischten Sachen. Der Käufer tritt uns schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sicherungshalber ab, bei mit anderen Sachen verarbeiteter, verbundener oder vermischter Vorbehaltsware in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Zur Einziehung dieser Forderung ist er widerruflich berechtigt. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Gesamtforderung um 20 % übersteigt, verpflichten wir uns jeweils zur Freigabe der Sicherungsrechte. Sobald uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, können wir die Vorbehaltsware herausverlangen. Das Herausverlangen der Sache aufgrund des Eigentumsvorbehalts ist uns auch ohne Rücktritt vom Vertrag möglich.

9. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Hamburg.
Für das Vertragsverhältnis gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Hamburg, nach unserer Wahl auch der Sitz des Käufers.

(Stand Januar 2011)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hansa Abrasive GmbH & Co.KG | Tel.: +49 (0)40 23 90 980 0